Kellerabdichtung durch Ihren Fachmann für die Gebäudeabdichtung in Salzburg-Umgebung

Eine professionell durchgeführte Kellerabdichtung ist von grundlegender Wichtigkeit für die Langlebigkeit und Beständigkeit der gesamten Bausubstanz des Hauses. Wir stehen Ihnen für die Kellerabdichtung beim Neubau ebenso wie im Zuge einer Sanierung mit viel Fachwissen und Erfahrung zur Verfügung!

Kellerabdichtung bei Neubau und Sanierung

Eine Kellerabdichtung kann dabei nicht nur bei in die Jahre gekommenen Häusern notwendig werden: Auch bei jüngeren Häusern kann es sein, dass eine Kellersanierung unumgänglich wird. Insbesondere dann, wenn die Wände im Wohnraum feucht sind und die Tapeten sich ablösen oder es zu Schimmelbildung kommt, liegt der Verdacht nahe, dass diese Schäden die Folge eines mangelhaft abgedichteten Kellers sind. Denn Nässe im Keller hat früher oder später auch Nässe im gesamten Mauerwerk Ihres Hauses zur Folge!

Kontaktieren Sie uns

Ihr Profi für Gebäudeabdichtung berät Sie gerne!

Als Ihr Fachmann für die Kellerabdichtung haben wir verschiedene Methoden für Sie im Repertoire und bringen diese bedarfs- und wunschgemäß für Sie zur Anwendung. Gerne beraten wir Sie auch zu den unterschiedlichen Möglichkeiten in Sanierung und Neubau – kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.